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GRÜNDUNGSWISSEN

FINANZIERUNGS & FÖRDERMITTELBERATUNG
​Beratung durch das Service Center Wirtschaft

Um die finanziellen Rahmenbedingungen Ihres Vorhabens einzuschätzen, sollten Sie die Zahlen Ihrer Planung sorgfältig ermitteln und diese in einem Beratungsgespräch klären. Bund, Länder und EU unterstützen den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit durch Förderdarlehen mit günstigen Zinssätzen und langen Laufzeiten.
Ansprechpartner Service Center Wirtschaft

Finanzberatung im GründerCenter der Sparkasse KölnBonn

Der Bund sowie das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen Existenzgründungen mit öffentlichen Fördermitteln. Diese werden über die KfW-Mittelstandsbank, die NRW-Bank oder die Bürgschaftsbank zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse KölnBonn gibt einen umfassenden Überblick und bietet in ihrem GründerCenter passgenaue Beratung an.
Ansprechpartner der GründerCenter der Sparkasse KölnBonn

Was muss ich bei der Antragstellung von öffentlichen Fördermitteln beachten?

Wichtig bei der Antragstellung ist die gründliche Recherche und inhaltliche Vorbereitung im Vorfeld. Erste Tipps dazu gibt es im Existenzgründerportal des BMWi.
Zum Existenzgründerportal

Zuschüsse

Beratungsförderung für Existenzgründer und KMU

Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse zu Beratungskosten erhalten, wenn sie das Know-how externer Unternehmensberater in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen auf
www.bonnprofits.de/angebote/beratungsfoerderung

Förderprogramm exist

Das Förderprogramm exist (Existenzgründung aus der Wissenschaft) unterstützt wissensbasierte Gründungsvorhaben aus der Hochschule mit dem exist-Gründerstipendium.
Weitere Informationen auf der exist-Seite

Gründungszuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen mit dem Gründungszuschuss.
Weitere Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

Um vom Arbeitsamt gefördert zu werden, brauchen Sie eine „Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit“. Neben Kammern und Steuerberatern ist das Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn Anlaufstelle für diese Stellungnahmen.
Kontakt zum Service Center Wirtschaft

Einstiegsgeld

ALG-II-Empfänger können von ihrem Jobcenter für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden.
Weitere Informationen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

Meistergründungsprämie

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Existenzgründungen im Handwerk sehr erfolgreich mit der Meistergründungsprämie NRW. Beantragt werden muss diese bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle NRW (LGH).
Weitere Informationen auf der Seite der Landes-Gewerbeförderungsstelle NRW

Gründerstipendium NRW

Die Wirtschaftsförderung Bonn ist Partner im Gründungsnetzwerk Bonn/Rhein-Sieg und Anlaufstelle für das Gründerstipendium NRW. Seit Juli 2018 können Gründerinnen und Gründer mit monatlich 1.000 Euro bis zu ein Jahr lang gefördert werden. Zusätzlich bekommen sie Gelegenheit, sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen und sich in Gründernetzwerken auszutauschen.

Die Vergabe erfolgt dezentral und unbürokratisch über Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung stellt insgesamt bis Ende 2022 für das Programm 26 Millionen Euro zur Verfügung. Zielgruppe des neuen Stipendiums sind angehende Gründerinnen und Gründer und Teams bis zu drei Personen, die zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr gegründet haben. Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee.

Eine Bewerbung für das Gründerstipendium NRW ist bei allen auf der Website www.gruenderstipendium.nrw verzeichneten zertifizierten Gründernetzwerken in der jeweiligen Region des Bewerbers möglich.

 

Beratungsförderprogramme

Es gibt verschieden Programme zur Bezuschussung von Beratungskosten:

Vor der Gründung:
– Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW)

Nach der Gründung:
– Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)
– unternehmenswert:Mensch
– Potentialberatung

Beratungsprogramm Wirtschaft BPW

In NRW steht Gründerinnen und Gründern das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) zur Verfügung. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen. Mit der Beratung darf erst nach der Förderzusage begonnen werden. Gefördert werden die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung des Gründungsvorhabens in Einzel- und auch Gruppenberatungen (Zirkelberatung).

Einzelberatung im BPW

50 % eines Tagewerksatzes / maximal 400 € je Tagewerk
(Ein Tagewerk = mindestens 8 Stunden Beratungstätigkeit)
Neugründungen maximal 4 TW bis zu 1.600 €
Geschäftsübernahmen maximal 6 TW bis zu 2.400 €

Besonderheit für Personen, die ALG II beziehen: 80 % eines Tagewerksatzes – maximal 400 € je Tagewerk (Keine Sonderregelung beim Umfang der förderfähigen Tagewerke). Dies gilt auch für Hochschulabsolventen sowie Berufsrückkehrende, sofern eine vergleichbare Einkommenslage (wie ALG II) nachgewiesen werden kann.

Zirkelberatung im BPW

Pro Zirkelteilnehmer ein Tagewerk (á acht Stunden) in Anrechnung auf die Höchstzahlen von 4 bzw. 6 Tagewerken.
Zuschuss: 50 % eines Tagewerksatzes, maximal 400 €

Zuschuss: 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 720 € (für Gründerinnen und Gründer im Bezug des ALG I oder ALG II sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden, sofern eine vergleichbare Einkommenslage wie ALG II vorliegt)

Eigenanteil: mindestens 50 €

Unter Zirkelberatung wird eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel vier, maximal sechs Personen verstanden. Die Zirkelberatung besteht zu jeweils 50% aus einer Gruppenberatung und Einzelberatung. Da ihr Erfolg unter anderem von der Gruppenzusammensetzung abhängt, findet vorher ein Kontaktgespräch mit allen Beteiligten statt, z.B. bei der Wirtschaftsförderung Bonn. Dort werden auch die Förderanträge entgegengenommen. Das Angebot der Zirkelberatung steht grundsätzlich allen Gründerinnen und Gründern in Nordrhein-Westfalen offen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Zirkelberatung ist, dass das geplante Gründungsvorhaben, auf einer konkreten, realistischen und grundsätzlich umsetzbaren Geschäftsidee basiert.

Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA)

Zielgruppe der Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder –situation unterschiedlich durch drei Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt:

I       junge, neu gegründete Unternehmen (Jungunternehmen), bis 2 Jahre
II      bereits länger am Markt bestehende KMU (Bestandsunternehmen), ab dem 3. Jahr
III     Unternehmen in Schwierigkeiten

Für die Region Bonn ergeben sich folgende Förderkonditionen für eine Beratung:

I       Jungunternehmen                     50% – 2.000€ Zuschuss (von max. 4.000€)
II      Bestandsunternehmen               50% – 1.500€ Zuschuss (von max. 3.000€)
III     Unternehmen in Schwierigkeiten  90% – 2.700€ Zuschuss (von max. 3.000€)

Unternehmen können sich sowohl allgemein zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, als auch zu speziellen Themen, wie z.B. Frauenförderung, Integration oder Inklusion beraten lassen.

Die Antragstellung erfolgt online über das Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen, z.B. bei der Wirtschaftsförderung Bonn. Ausführliche Informationen zu den Beratungsvoraussetzungen und dem Verfahren, können Sie der Webseite des BAFA entnehmen.

Das Service Center Wirtschaft der Wirtschaftsförderung Bonn berät Sie ebenfalls gerne.
Ansprechpartner Service Center Wirtschaft

 

unternehmensWert:Mensch

unternehmensWert:Mensch ist ein Förderprogramm, das Unternehmen bei der Gestaltung einer zukunftsgerechten Personalpolitik unterstützt. Unter Beteiligung der Beschäftigten werden durch professionelle Prozessberatung nachhaltige Veränderungen angestoßen. Zielgruppe sind kleine und mittelständische Unternehmen, die vorausschauende und mitarbeiterorientierte Personalstrategien entwickeln möchten.

Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratung für Unternehmen bis 10 Beschäftigte mit bis zu 80%. Die Beratung direkt im Unternehmen kann max. zehn Tage dauern und max. 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg, wo Sie auch den Antrag stellen können oder unter www.unternehmens-wert-mensch.de

 

unternehmensWert:Mensch plus

Das Programmzweig unternehmensWert: Mensch plus ist ein Förderprogramm, welches KMU dabei helfen möchte, sich auf die Veränderungen in Arbeitsprozessen, die durch die Digitalisierung ausgelöst werden, vorzubereiten und die sich dadurch ergebenden Chancen gewinnbringend für den Betrieb zu nutzen. unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) fördert die Entwicklung von sogenannten Lern- und Experimentierräumen in Betrieben. Im Rahmen von professionellen Beratungen durch akkreditierte Prozessberater sollen die KMU fit für die Digitalisierung gemacht werden, damit die Betriebe sich auf den zukünftigen Wandel in der Arbeitswelt vorbereiten können.

Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratung für Unternehmen bis 10 Beschäftigte mit 80%. Die Beratung direkt im Unternehmen kann max. zwölf Tage dauern und max. 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg, wo Sie auch den Antrag stellen können oder unter https://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/.

Potentialberatung

Unternehmen, die älter als 2 Jahre sind, und 10 bis 249 Mitarbeiter beschäftigen, steht das Förderinstrument Potentialberatung zur Verfügung. Die Potentialberatung soll Unternehmen befähigen, mittels einer Stärken/Schwächen-Analyse einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe unter Einbindung der Mitarbeiter zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten. Es können bis zu 10 Tagewerke in bis zu zwei Schritten beantragt werden. Im Vorfeld muss erst ein Beratungsscheck beantragt werden. Der Zuschuss von max. 500 € pro Tagessatz kann erst nach der Beratung abgerechnet werden.
Den Antrag auf einen Beratungscheck können Sie bei der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg stellen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens.

Fördermittel & Datenbanken

Die öffentlichen Banken von Bund und Land und die zuständigen Ministerien stellen  Datenbanken  zur Verfügung mit der Sie einen Überblick über die aktuellen Förderprodukte erhalten:


Die KfW-Mittelstandsbank

Zum Programmfinder

NRW Bank

Zum Förderlotsen

Bürgschaftsbank NRW
Zum Gründungskredit

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Zur Förderdatenbank

Gründerstipendium NRW
Zum Gründerstipendium

GENEHMIGUNGEN

Genehmigungsmanagement des Service Center Wirtschaft
der Wirtschaftsförderung Bonn


Das Service Center Wirtschaft bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung in Genehmigungsfragen an. Dadurch können wir Ihnen die für Ihr Vorhaben erforderlichen Genehmigungen aufzeigen und Sie durch die Verwaltung lotsen, damit Sie direkt die zuständigen Ansprechpartner erreichen.
Kontakt zum Service Center Wirtschaft

Freie Berufe oder Gewerbe? Ist meine beabsichtigte Tätigkeit eine freiberufliche, oder kommt sie als gewerbliche Tätigkeit in Frage?


Freiberufler bieten Dienstleistungen höherwertiger Art an, dazu können insbesondere die Heilberufe, Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftliche oder technische Berufe, Sprach- und informationsvermittelnde Berufe, sowie auch künstlerische, schriftstellerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten zählen. Wer freischaffend tätig ist, hat in der Regel einen Hochschulabschluss oder schöpferische/künstlerische Fähigkeiten.

Gewerbetreibende hingegen betreiben Handel, produzieren Waren oder bieten Dienstleistungen an, die nicht zu den freien Berufen zählen. Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt darüber, ob eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

An welche Genehmigungen muss ich denken?

Wer im Behörden-Dschungel durchblicken möchte, findet konkrete Informationen beim Behörden- und Formularwegweiser des BMWi.


Zum Behörden- und Formularwegweiser

Erlaubnispflichtige Gewerbe


Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Bei einigen gewerblichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige jedoch eine zusätzliche gewerberechtliche Erlaubnis einzuholen. Eine Übersicht zu den erlaubnispflichtigen Gewerben finden Sie auf der Seite der Stadt Bonn.


Informationen und Ansprechpartner zur Gewerbeanmeldung der Stadt Bonn
Weitere Informationen zum Gewerbe: Infocenter Gewerbeanmeldung NRW

Zulassung oder Bestellung bei freien Berufen?


Informationen zur Anmeldung und rechtlichen Besonderheiten von Freien Berufen auf dem Existenzgründerportal des BMWi Informationen zu Freien Berufen: Infoletter Gründerzeiten Nr. 17 „Existenzgründungen durch freie Berufe“

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